
Willkommen in der Welt der kommunalen Partnerschaften! > Finanzielle Unterstützung > Pauschalsätze für Bürgerbegegnungen
Für Bürgerbegegnungen haben sich Kommission und Agentur auf ein einfacheres Procedere zur Mittelbewilligung geeinigt. Diese Zuschüsse beruhen auf Pauschalsätzen für die Organisierungskosten der gastgebenden Stadt (Unterbringung, Verpflegung, Transport, Versammlungsräume usw.) sowie Reisekostenerstattungen für die eingeladenen Delegationen. Diese Pauschbeträge sollen die Kosten kofinanzieren (d.h., sie decken sie nicht zu 100%), werden aber nicht unmittelbar spezifischen Kosten zugeordnet, so dass diese nicht gesondert ausgewiesen werden müssen.
Die Zuschüsse werden berechnet wie folgt:
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Programmleitfaden.
Der Zuschuss darf in keinem Fall den im Programmleitfaden angegebenen Höchstsatz (der jährlich angepasst werden kann) übersteigen.