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Antragstellung

Der Teil "Europäisches Städtepartnerschaftsprogramm" des Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" unterstützt kommunale Partnerschaften durch finanzielle Mittel für:

  • Maßnahme 1: Bürgerbegegnungen im Rahmen von kommunalen Partnerschaften
  • Maßnahme 2: Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten

Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihres Antrags den Zeitplan, in dem verschiedene Fristen je nach dem Durchführungstermin Ihrer Aktion aufgeführt sind. Seien Sie vorsichtig - die Frist für die Antragseinreichung liegt in der Regel einige Monate vor Ihrer Veranstaltung!

Nach Feststellung der Frist für Ihren Antrag und Beachtung der entsprechenden Regeln und Bedingungen können Sie die Website der Exekutivagentur aufrufen, dort den Antrag ausfüllen und Hinweise zu den Dokumenten erhalten, die Sie dem Antrag beilegen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Exekutivagentur die Antragssteller um Ausfüllen und Übersenden des Online-Formulars per Internet bittet, um den Entscheidungsprozess zu beschleunigen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Unterstützung durch die Europäische Kommission in der Regel eine "Kofinanzierung" darstellt, d.h. der Antragsteller muss den angegebenen Eigenanteil an den zu erwartenden Ausgaben bereitstellen. Das ist bei den meisten Projekten normal, die von der EU-Kommission gefördert werden, und gilt für alle Aktionen außer den Bürgerbegegnungen im Rahmen der kommunalen Partnerschaften.