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Pauschalsätze für Bürgerbegegnungen

Für Bürgerbegegnungen haben sich Kommission und Agentur auf ein einfacheres Procedere zur Mittelbewilligung geeinigt. Diese Zuschüsse beruhen auf Pauschalsätzen für die Organisierungskosten der gastgebenden Stadt (Unterbringung, Verpflegung, Transport, Versammlungsräume usw.) sowie Reisekostenerstattungen für die eingeladenen Delegationen. Diese Pauschbeträge sollen die Kosten kofinanzieren (d.h., sie decken sie nicht zu 100%), werden aber nicht unmittelbar spezifischen Kosten zugeordnet, so dass diese nicht gesondert ausgewiesen werden müssen.

Die Zuschüsse werden berechnet wie folgt:

  • Zur Ermittlung des Zuschusses für die Organisationskosten wird die Zahl der Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden mir der Dauer der Zusammenkunft in Tagen und dem Tagessatz des Landes, in dem die Zusammenkunft stattfindet, multipliziert.
  • Zur Ermittlung des Zuschusses für die Reisekosten jeder eingeladenen Besuchergruppe wird die Zahl der Teilnehmer mit der Anzahl der zurückgelegten Kilometer (Hin- und Rückreise) und einem Pauschalsatz pro Kilometer und Teilnehmer multipliziert.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Programmleitfaden.

Der Zuschuss darf in keinem Fall den im Programmleitfaden angegebenen Höchstsatz (der jährlich angepasst werden kann) übersteigen.