Wer ist teilnahmeberechtigt?
Alle EU-Länder sowie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und des westlichen Balkans können an dem Programm teilnehmen, sofern letztere beiden Teilnahmegruppen die notwendige Vereinbarung diesbezüglich mit der Europäischen Kommission unterzeichnet haben (siehe die genaue Liste im Programmleitfaden).
Der Programmleitfaden und die Website der Exekutivagentur können Ihnen auch behilflich sein, wenn es darum geht, wer an den einzelnen Teilen des Programms teilnehmen kann.
Damit Sie mit Ihrer Aktion teilnehmen können, müssen Sie alle finanziellen und rechtlichen Bedingungen des Programms erfüllen. Dazu sollten Sie den Programmleitfaden und dort insbesondere Abschnitt B sorgfältig lesen.