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Die Europäische Union

Die Europäische Union hat erkannt, dass kommunale Partnerschaften ein sehr wichtiges Mittel darstellen, um den Menschen die Ziele der EU und ein stärkeres Gefühl für eine europäische Identität zu vermitteln sowie die EU den Bürgern näher zu bringen.

Auf Initiative des Europäischen Parlaments wurde 1989 erstmalig ein europäisches Städtepartnerschaftsprogramm aufgelegt, und die folgenden Partnerschaftsprogramme wurden zu einer wichtigen Finanzierungsquelle für Partnerschaften.

Für den Zeitraum 2007-2013 wird die Unterstützung im Rahmen des Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" bereitgestellt, mit der eine ganze Palette von Aktionen und Organisationen zum Ziele einer "aktiven europäischen Bürgerschaft" unterstützt werden sollen. Von diesen Aktivitäten ist die Städtepartnerschaft die - finanziell - am stärksten geförderte Maßnahme: 11 bis 14 Millionen € pro Jahr.

Die Europäische Kommission, die das Programm überwacht, organisiert Beratungstermine mit dem CEMR-Städtepartnerschaftsnetzwerk, bei denen der Fortschritt der Partnerschaftszuschüsse beraten wird und eine Rückmeldung bezüglich seiner Vorschläge für die Zukunft erfolgt.

Der Programmleitfaden und die Website der Kommission enthalten alle praktischen Informationen darüber, wie man finanzielle Unterstützung erhalten kann. Das Programm steht den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie, mit gewissen Einschränkungen, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelszone (einschließlich Island und Norwegen), EU-Beitrittskandidaten sowie den Westbalkanstaaten offen.

Die praktische Umsetzung des Städtepartnerschafts- und Bürgerschaftsprogramms der EU - z.B. die Auswahl erfolgreicher Anträge, Zuschüsse usw. - erfolgt durch eine besondere Exekutivagentur. Ihre Website beinhaltet eine nützliche Auflistung Häufig Gestellter Fragen (FAQ) und ihrer Beantwortung.

Darüber hinaus organisiert die Europäische Kommission jedes Jahr die Verleihung der Goldenen Sterne an herausragende kommunale Partnerschaften und andere grenzüberschreitende Initiativen zur Bürgerschaft.